Ziel-Architektur – Erfüllung des Energiewirtschaftsgesetzes durch einen Netzbetreiber
Situation
- Ein deutscher Netzbetreiber ist mit §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) konfrontiert. Das Gesetz fordert den einfachen Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Ladestationen & Wärmepumpen.
- Die Regulatorik hat umfassende Auswirkungen auf die Organisationseinheiten des Energieversorgers, sowie deren Geschäftsprozesse und IT-Systeme.
Herausforderung
Unbekannte Auswirkungen
Die operativen Auswirkungen, Anforderungen & Handlungsbedarfe durch §14 EnWG auf die Enterprise Architecture des Energieversorgers liegen im Nebel.
Fehlende Bebauung
Sowohl Fach- als auch IT-Bereiche verfügen über keine IST- & SOLL-Bebauung. Prozesse und IT-Unterstützung erfüllen die regulatorischen Anforderungen nicht.
Geringes Knowhow
Eine Enterprise Architecture Management (EAM) Fähigkeit fehlt. In der Belegschaft existiert nur wenig Knowhow übergreifende Änderungen zu realisieren.
Vorgehen
1. Erfassung Ist-Architektur
Aufnahme der bestehenden Kerngeschäftsprozesse samt IT-Systemen und Datenflüssen auf Basis von Interviews, Workshops und Desk Research.
2. Zuordnung Anforderungen
Aufnahme der operativen, regulatorischen & strategischen Anforderungen mit Verortung auf die erfasste IST-Bebauung (insb. Kerngeschäftsprozesse).
3. Entwicklung Ziel-Architektur
Erstellung und Abstimmung einer SOLL-Bebauung, welche §14 EnWG organisatorisch, prozessual sowie systemtechnisch berücksichtigt.
Nutzen
Definierte Handlungsfelder
Abgestimmte Handlungsfelder mit Fach- & IT-Maßnahmen die insb. bzgl. §14a EnWG ergriffen werden, um als Energieversorger zukunftsfähig zu bleiben
Konkrete IT-Maßnahmen
Spezifische IT-Maßnahmen wie Auflösen von Dateninkonsistenzen, Installieren einer Integrationsplattform sowie Effizienzsteigerung durch KI
EAM Kompetenztransfer
EAM-Kompetenztransfer und Nutzung der Ziel-Architektur als bestätigte Informationsgrundlage für weitere Maßnahmen- & Wirtschaftsplanung
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